Gemäß Punkt 6.2. der DRBV-Jugendordnung berufe ich für das Geschäftsjahr 2014 die ordentliche Jugendvollversammlung der Deutschen Rock'n'Roll und Boogie-Woogie Tanz-Sportjugend im Deutschen Rock'n'Roll und Boogie-Woogie Verband e.V. ein:
Samstag, 11. Oktober 2014 - 16:30 Uhr
ITZ Fulda, Am Alten Schlachthof 4, 36037 Fulda
Vorläufige Tagesordnung:
1. Begrüßung durch die DRBV-Jugendwartin
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit gemäß Punkt 6.4.2. der Jugendordnung, der Anwesenheit, der Stimmberechtigung und der endgültigen Tagesordnung.
3. Bestimmung der Leitung der Jugendvollversammlung und eines Protokollführers.
4. Berichte
5. Detaillierte Infos zu den neuen Bewertungsrichtlinien der S/J-Klasse.
6. Verschiedenes
7. Verabschiedung durch die DRBV-Jugendwartin
Anträge für die Jugendvollversammlung müssen nach Punkt 6.2.1. der Jugendordnung dem DRBV-Jugendwart mindestens zwei Wochen vor der Jugendvollversammlung,
also bis zum 27. September 2014
schriftlich mit Begründung vorliegen. Maßgeblich ist der Eingang bei der DRBV-Jugendwartin, nicht die Absendung oder das Datum des Poststempels. Die Delegierten der Jugendvollversammlung müssen gemäß Punkt 6.1. der Jugendordnung im Besitz einer schriftlichen Vollmacht sein.
Diese Einladung wird im Internet unter www.drbv.de/jugend veröffentlicht, ebenso die Vollmacht.
Bötzingen, den 09. September 2014
Claudia Baldenhofer
DRBV-Jugendwartin