Die Definition der Tanzfiguren wurde im Wortlaut geändert, um Grauzonen in der Interpretation zu minimieren. Diese Definiton steht in der ab 1. Januar 2025 gültigen Turniersportordnung (TSO), soll aber bereits jetzt angewandt werden. Hierzu gab ein einen SAS-Beschluss zur Ausnahme, da es sich um eine Konkretisierung handelt und nun den aktuell gültigen WRRC-Regelungen entspricht. Mit dieser Regelung und Interpretation wird weniger verboten, sondern mehr erlaubt und klarer geregelt und ist im Sinne von Sportlern und Trainern.
Alle Details, Interpretation und Beispiele findet ihr im Dokument "Bewertungsabzüge“. Die neue ab 1. Januar gültige TSO findet ihr hier.
Der Streitpunkt "Handstützüberschlag seitwärts". Ein wichtiger Punkt sei hierbei direkt erwähnt, auch wenn er ebenfalls in dem Dokument steht: es dürfen in allen Tanzklassen so viele Räder geschlagen werden, wie man will. Aber es muss zum einen auf die Regelung geachtet werden, dass dabei permanenter Bodenkontakt gegeben sein muss. Zum anderen dürfen die Rad-Varianten, bei denen ein Griff zwischen den beteiligten Partnern besteht, ebenfalls gezeigt werden, allerdings in der Schülerklasse nur einmal!