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Sportinfo 1/2009

01.01.09
 

Sportwartkommentare zu aktuellen Regeländerungen

1. Ausführungen von Akrobatikfiguren

a.   Käskehre-Todessprung 

(SL 1) Ausnahmefigur

Diese Figur ist im Übergang von der Käskehre zum Todessprung ohne Griff zulässig. Die Dame darf abgeworfen werden, in guter Ausführung soll sie sogar abgeworfen werden.

b.   Eingehobener (kleiner) Taucher

(SL 1)

Diese Figur ist im Übergang vom Einheben zur Abwärtsbewegung der Dame ohne Griff zulässig. Die Dame darf abgeworfen werden, in guter Ausführung soll sie sogar abgeworfen werden.

c.   Kombination Grätschsitz – Stütz

Diese Kombination ist in SL 3 erlaubt, obwohl die Figur Stütz aus einer „Körperwelle“ gezeigt werden kann und somit keine Ausnahmefigur „Hebefigur“ wäre.  

 

2.   Beginn/Ende der Tanzzeit

a.   Die Tanzzeit beginnt mit der ersten tänzerischen Bewegung. Eine aktive, gewollte Bewegung kann nach Meinung des SAS von einer bedeutungslosen Bewegung wie Kratzen oder Zucken abgegrenzt werden.

b.   Die Bewertung des Rock’n’Roll-Vortrags bezüglich Grundtechnik beginnt mit dem offensichtlichen Beginn des Rock’n’Roll Vortrags. Alle anderen Bewertungskriterien sowie die Figurenbegrenzung greifen ab Beginn der Tanzzeit.

Diese Unterscheidung greift nur bei Finalvorträgen, die gegebenenfalls ein „Intro“ aufweisen.

Auf komplexere Regularien diesbezüglich wurde bewusst verzichtet. Ein potentielles Übergewicht von Rock’n’Roll-untypischen Tanzelementen führt wie bisher zu einer entsprechenden Bewertung im Bereich Choreographie.  

c.   Die Kontrolle der Musikgeschwindigkeit greift ebenfalls nur für den offensichtlichen Rock’n’Roll-Vortrag. Die Musikgeschwindigkeit ist nicht als Mittel über 90 sec zu verstehen. Die Geschwindigkeit muss im relevanten Zeitraum jederzeit die Vorgabe erfüllen.

d.   Das Ende des Vortrages ist mit dem offensichtlichen Stillstand aller Aktiven erreicht.

 

3.   BWR - 1.2.1.2.  „Die Grundlage ist die Grundtechnik des Grundschritts der gemäß FBG-Rock'n'Roll im Vortrag als Basis gezeigt werden muss.“

Die bisherige Formulierung „überwiegend“ wurde in diesem Zusammenhang gestrichen, da dies streng genommen „mehr als die Hälfte“ bedeutet hätte. Die aktuelle Formulierung soll aussagen, dass während des Vortrags Grundtechnik quantitativ so ausreichend vorhanden sein soll, dass der Wertungsrichter diese auch problemlos zu bewerten in der Lage ist. Zwei Grundschritte reichen hier sicher nicht aus, eine genaue Zahl zu nennen ist nach Meinung des SAS unnötig und nicht sinnvoll.

 

4.   BWR - A, 1.2.  Platzwertung

Bei Runden der A- und B Klasse mit separater Beintechnik erfolgt eine separate Bewertung beider Runden, durch die die Turnierleitung ein Gesamtergebnis wie folgt errechnet.

Diese Regelung wird im Jahr 2009 nur in den Endrunden angewandt werden. (Dieses gilt auch wenn die Endrunde = Vorrunde ist)  

  

Mit sportlichen Grüßen 

Der Sportausschuss des DRBV 

 

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