1. Jedes Paar der B-Klasse und jede Formation erhält für die Teilnahme an internationalen Tur-nieren, die vom WRRC veranstaltet und außerhalb des Bundesgebietes ausgetragen wer-den, einen Grundförderbetrag von 100 Euro für Einzelpaare und 300 Euro für Formationen pro Turnier.
2. Dieser Grundbetrag erhöht sich auf 200 Euro für Einzelpaare (der B-Klasse) und 600 Euro für Formationen, wenn hierbei eine Platzierung erlangt wird die im ersten Fünftel des Starter-feldes liegt.
3. Kaderpaare, die zu einem Kadertraining des DRBV eingeladen werden, erhalten pro Person für nachgewiesene Übernachtungskosten (bis maximal 2 Übernachtungen pro Kadertrai-ning) einen Kostenzuschuss für die Übernachtungen bis maximal 35 Euro pro Person und Übernachtung.
4. Der jeweilige Förderbetrag wird auf Antrag gezahlt. Der Antrag muss bis zum 31.12. des je-weiligen Jahres beim DRBV formlos eingegangen sein. Dem Antrag ist eine Kopie des Start-buches (für Förderungen nach Ziffer 1 und 2) bzw. der Hotelrechnung (für Förderungen nach Ziffer 3) beizufügen. Der Betrag kann mit schuldbefreiender Wirkung an jede/n Tanzpart-ner/in und jedes Formationsmitglied gezahlt werden. Der Jahresförderbetrag ist auf die Ge-samthöhe der dem Tanzpaar oder der Formation im jeweiligen Förderungsjahr für die Teil-nahme an internationalen Turnieren entstandenen tatsächlichen Fahrtkosten im Sinne der Erstattungsordnung des DRBV beschränkt.
Das Präsidium des DRBV
